AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und sind Bestandteil des Auftrages.
§ 1 Vertragsschluss Die vom Auftragnehmer angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Der Vertrag kommt nach Auftragserteilung des Auftraggebers mit der Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) des Auftragnehmers per Post oder Email zu Stande.
§ 2 Zahlung Die Vergütung ist im Voraus und nach Zugang der Rechnung und vor Überlassung des Produktes bzw. der Ausführung der Dienstleistung fällig. Nach Eingang der Rechnungssumme beim Auftragnehmer wird das Produkte übersandt bzw. die Dienstleistungen ausgeführt. Der Auftraggeber erhält über die Ausführung der Dienstleistung eine Email.
§ 3 Laufzeit des Vertrages Der Vertrag hat die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarte Laufzeit. Er verlängert sich nicht automatisch und braucht deshalb vom Auftraggeber zum Ende der vereinbarten Laufzeit nicht gesondert gekündigt zu werden.
§ 4 Platzierungsangaben Die Platzierung der Werbung erfolgt gemäß der in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben.
§ 5 Datenanlieferung Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, die Werbemittel frei von Viren oder anderen schädlichen Programmcodes zu übergeben.
§ 6 Ablehnung und Sperrung Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge ohne Angabe von besonderen Gründen abzulehnen. Wird der Auftragnehmer durch Dritte (z.B. Gericht) aufgrund der geschalteten Werbung berechtigt auf Unterlassung genommen, so kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung der Werbung sperren, ohne dass hierdurch der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung entfällt oder andere Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
§ 7 Inhaltliche Verantwortlichkeit (1) Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte allein verantwortlich, die über seine Bannerwerbung erreichbar sind, einschließlich verlinkter Inhalte. Er garantiert für die Rechmäßigkeit der Werbung. Die Werbung richtet sich an Internetnutzer in Deutschland; die Rechtmäßigkeit der Werbung bestimmt sich daher nach deutschem Recht. Die Werbung darf dabei insbesondere nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, die Menschenwürde verletzen, Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden.
(2) In einer Veröffentlichung der Werbung durch die Auftragnehmer liegt keine Zustimmung zu einem Verstoß gegen die Regelung des vorstehenden Absatzes. Der Auftragnehmer darf Werbung, die gegen die Regelung des vorstehenden Absatzes verstoßen, sperren oder entfernen, ohne dass hierdurch der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung entfällt oder andere Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
§ 8 Rechte an der Werbung Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, Inhaber sämtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, zu sein, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind und überträgt diese Rechte in dem erforderlichen Umfang für die Durchführung des Vertrages auf den Auftragnehmer.
§ 9 Abwicklung des Auftrags (1) Die Platzierung der Werbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach billigem Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Werbung als solche kenntlich zu machen.
(2) Der Auftraggeber trägt die Kosten für die von ihm während der Vertragslaufzeit gewünschte Änderungen an der Werbung. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, Änderungsbegehren im Einzelfall nach billigem Ermessen und unter Beachtung der berechtigten Interessen des Auftraggebers abzulehnen.
§ 10 Bannerwerbung, Webkataloge, Domainverkauf (1) Bannerwerbung erfolgt auf der vereinbarten Web-Site an der vereinbarten Stelle. In Ermangelung einer Vereinbarung erfolgt die Platzierung im üblichen Rahmen und nach billigem Ermessen des Auftragnehmers. Bannerwerbung erfolgt regelmäßig im Rahmen des Rotationsprinzips, wonach mehrere Werbekunden ihre Werbung auf ein Banner legen und jeder Zugriff durch einen Internet-User nach einem technisch vom Auftragnehmer vorherbestimmten Prinzip (laufende Rotation) für die Verweildauer des Internet-Users auf der betroffenen Site die Werbung des Auftraggebers auf dem User-Browser im Wege des Downloads der Site sichtbar werden lässt (=Ad-Impression). Jedes erneute Aufsuchen der Site im Wege des Downloads, auch bei einer Rückkehr aus Unterseiten der Plattform, führt zu einem erneuten Auslösen einer Ad-Impression. Die Zählung der Ad-Impressions erfolgt gemäß § 11. Werbeformen außerhalb der rotierenden Bannerwerbung (z.B. Sonderaktionen) sind individuell zu vereinbaren. Die Bannerwerbung des Auftraggebers wird mit Inhalten verlinkt, die auf seinem Server oder auf einem Server eines von ihm eingeschalteten Dritten liegen.
(2) Bei Webkatalogeinträgen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Anspruch auf Eintragung in einem bestimmten Webkatalog. Wenn nichts anderes vereinbart ist, so erfolgt der Eintrag primär in deutschsprachige Webkataloge. Sollte die Anzahl der vertraglich vereinbarten Webkatalogeinträge über 50 liegen, so kann ab dem 51. Eintrag auch ein Eintrag in fremdsprachige Webkataloge erfolgen. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Übersicht, aus welcher sich ergibt, auf welchen Seiten die Eintragungen erfolgt sind.
(3) Beim Domainverkauf versichert der Auftragnehmer, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Domaininhaber zu sein. Rechte Dritter an der Domain sind nicht bekannt. Der Auftragnehmer hat jedoch auf die tatsächliche Domain-Vergabe und den Domainbestand keinen Einfluss. Der Auftragnehmer kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass eine Domain frei von Rechten Dritter auf Dauer Bestand haben kann.
§11 Ad-Impressions Die vertraglichen Ad-Impressions [Anzahl der von den Nutzern abgerufenen (gezeigten) Werbemittel (Banner, Buttons etc.)] werden ausschließlich und abschließend vom Auftragnehmer ermittelt. Der Auftragnehmer bedient sich zur Zählung der Ad-Impressions zu Zeit der im Webseiten-Script eingebauten Technologie. Es bleibt dem Auftragnehmer jedoch freigestellt, auch ganz oder zeitweise einer anderen Technologie zur Zählung der Ad-Impressions zu bedienen. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber innerhalb des von ihm gebuchten Zeitraumes die von ihm gebuchte Anzahl von Ad-Impressions realisiert wird unter der Voraussetzung, dass alle vom Auftragnehmer nicht beeinflussbaren technischen Komponenten (Internet etc.) einwandfrei und vollständig funktionieren.
§ 12 Mängelanzeige Der Auftraggeber hat aktivierte Werbemittel unverzüglich nach der Schaltung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige offensichtlicher Mängel beim Auftragnehmer, so gilt die Schaltung des Werbemittels und deren Inhalt als abgenommen.
§ 13 Gewährleistung (1) Es bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, soweit die Werbung aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen und von ihm nicht zu vertreten sind, nicht, nur teilweise oder nur in mangelhafter Qualität erfolgt, insbesondere wegen hard- oder softwarebedingter Störungen der Funktionsfähigkeit des Internets, der Systeminfrastruktur Dritter oder aus vergleichbaren Gründen.
(2) Soweit Skripte Vertragsgegenstand sind, so findet Kaufrecht Anwendung. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche in einem Jahr.
§ 14 Haftung (1) Sofern von Dritten gegenüber dem Auftragnehmer angebliche Schadenersatz- Unterlassungs- oder andere Ansprüche in Bezug auf die Werbung geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen freistellen und die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung übernehmen. (2) Im Übrigen haften die Vertragsparteien einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. (3) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm oder einer seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden; dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
§ 15 Abwehrklausel Etwaige allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden ausdrücklich nicht anerkannt. Diese werden selbst dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
§ 16 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sollen sodann durch solche Bestimmungen ersetzt werden, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich entsprechen.
§ 17 Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Flensburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.